BauKG
Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz
Das Seminar soll allen am Baugeschehen beteiligten Personen aus der Praxis für die Praxis Hilfestellung im Umgang mit dem Bauarbeiten-koordinationsgesetz (BauKG) und bei der Erstellung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente bieten.
Antworten zu den Fragen
warum gibt es das BauKG?
was soll mit dem BauKG erreicht werden?
welche Pflichten haben die Beteiligten?
was ist ein Koordinator?
wer kann bestraft werden?
wie hoch sind die Strafen?
wer haftet?
wie wird ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan aufgebaut, was soll in diesem Dokument enthalten sein?
was ist in die Unterlagen für die späteren Arbeiten aufzunehmen?
und zu vielen weiteren Fragen werden Sie in diesem Seminar erhalten.
Es ist auch ausreichend Zeit zur Diskussion und Beantwortung Ihrer persönlichen Fragen vorgesehen.
EX-Schutz
Explosionsschutz
Mit 1. Juli 2003 trat die Explosionsschutzverordnung 1996 – ExSV 1996, BGBl. Nr. 252/1996 nach einer Übergangsfrist von mehr als sieben Jahren in Kraft.
Mit dieser Verordnung wurde die europäische Richtlinie 94/9/EW (ATEX 100) umgesetzt, die die bestimmungsgemäße Verwendung von Geräten in explosionsgefährdeten Bereichen regelt.
Die ExSV richtet sich sowohl an Hersteller als auch an Arbeitgeber und Betreiber.
Die Richtlinie 1999/92/EG, die Mindestvorschriften für die Sicherheit der Arbeitnehmer in explosionsfähigen Atmosphären festlegt, trat ebenfalls mit 1. Juli 2003 in Kraft. Die Umsetzung in österreichisches Recht erfolgte durch die Verordnung explosionsfähige Atmosphären - VEXAT, BGBl . II Nr. 309/2004, die am 1. August 2004 in Kraft getreten ist.
Arbeiten Sie oder Ihre Mitarbeiter/innen in explosionsgefährdeten Bereichen?
Sind Sie Arbeitsmediziner, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsvertrauensperson oder Betriebsrat?
Diese Veranstaltung gibt Ihnen einen umfassenden Überblick in Theorie und Praxis.
SVP-Ausbildung
Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson
Gemäß § 10 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes müssen ArbeitgeberInnen in allen Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten Sicherheitsvertrauenspersonen, „SVP“ bestellen und ihnen Gelegenheit geben, die für ihre Tätigkeit erforderlichen näheren Fachkenntnisse zu erwerben.
SVP haben die Aufgabe, in allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz:
die ArbeitnehmerInnen im Betrieb zu informieren, zu beraten und zu unterstützen
mit den Belegschaftsvertretern gemeinsam die Sicherheits- und Gesundheitsschutzinteressen der ArbeitnehmerInnen zu vertreten
mit Sicherheitsfachkräften und ArbeitsmedizinerInnen zusammenzuarbeiten
ArbeitgeberInnen bei der Durchführung des Arbeitnehmerschutzes im Betrieb zu unterstützen und über Mängel zu informieren
auf die Anwendung gebotener Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen zu achten
Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu machen.
Sicherheitsvertrauenspersonen sind nicht nur eine gesetzliche Notwendigkeit, sondern bei guter Ausbildung
ein Gewinn für ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen
ein wichtiger Faktor für ein gutes Betriebsklima
Ansprechpartner für das Management
SGMS
Sicherheits- und Gesundheitsschutzmanagementsysteme
Managementsysteme sind aus unseren Betrieben nicht mehr wegzudenken. Sie beschreiben Aufgaben, Zuständigkeiten und legen Verantwortungen fest. Unternehmenspolitische Ziele sollen damit konsequent innerbetrieblich umgesetzt werden und eine ständige Verbesserung soll dauerhaft gewährleistet werden.
Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Managementsysteme, kurz "SGMS" genannt, sind ein Hilfsmittel zur besseren Organisation des Schutzes der Arbeitnehmer/innen im Betrieb. Von einer Expertengruppe wurde ein österreichischer Leitfaden erarbeitet.
GEFAS informiert und beratet Sie gerne über SGMS nach dem österreichischen Leitfaden und ist Ihnen bei der Einführung solcher Systeme behilflich.